Zwangsvollstreckung nach türkischem Recht – Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Rechtsanwältin Seval Ocak

Willkommen bei der Ocak-Kanzlei – Ihre Expertin für die Vollstreckung deutscher Titel in der Türkei und umgekehrt.

Offene Forderungen, unbezahlte Unterhaltsansprüche oder die Anerkennung von Urteilen zwischen Deutschland und der Türkei – bei all diesen Fragen stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei für türkisches Vollstreckungsrecht zur Seite. Ich, Rechtsanwältin Seval Ocak, unterstütze Sie als zweisprachige Ansprechpartnerin bei der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung nach türkischem oder deutschem Recht.

Unsere Leistungen im Bereich der internationalen Vollstreckung:

Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in der Türkei

Wenn Sie ein gerichtliches Urteil oder einen Vollstreckungstitel aus Deutschland in der Türkei vollstrecken lassen möchten, ist zunächst ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarkeit (tanıma ve tenfiz) erforderlich. Wir übernehmen den gesamten Ablauf – von der Übersetzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Eintreibung offener Forderungen in der Türkei

Sie haben offene Rechnungen oder Schulden, die von einer Person oder Firma in der Türkei nicht beglichen werden? Wir leiten das türkische İcra Takibi (Vollstreckungsverfahren) ein und vertreten Sie vor den zuständigen Vollstreckungsämtern (İcra Daireleri).

Durchsetzung von Unterhalts-, Schadensersatz- oder Vertragsansprüchen

Auch gerichtlich festgestellte Unterhaltsansprüche, Schadenersatz oder vertragliche Forderungen können wir für Sie in der Türkei vollstrecken – effizient, rechtssicher und ohne persönliche Anwesenheit Ihrerseits.

Anerkennung türkischer Entscheidungen in Deutschland

Sie möchten ein türkisches Urteil in Deutschland vollstrecken lassen? Wir prüfen die Voraussetzungen und begleiten das Anerkennungsverfahren vor deutschen Gerichten.

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Häufig Gestellte Fragen

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur Zwangsvollstreckung zusammengestellt.

Ein deutsches Urteil wird in der Türkei nicht automatisch vollstreckbar. Es muss zuerst in einem „tanıma ve tenfiz“-Verfahren (Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren) von einem türkischen Gericht anerkannt werden. Rechtsanwältin Seval Ocak kümmert sich um die Einreichung der erforderlichen Unterlagen, die Übersetzungen sowie die Vertretung im gesamten Verfahren vor Ort – auch ohne Ihre persönliche Anwesenheit.

Nein, in der Regel ist das nicht erforderlich. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann Rechtsanwältin Seval Ocak Sie vollständig vertreten – sowohl im tanıma ve tenfiz-Verfahren als auch bei der Einleitung eines türkischen Zwangsvollstreckungsverfahrens (İcra Takibi). So können Ihre Ansprüche effizient durchgesetzt werden, während Sie sich in Deutschland aufhalten.

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von der Komplexität der Entscheidung, der Zuständigkeit des Gerichts und der Mitwirkung der Gegenseite. Im Durchschnitt kann ein tanıma ve tenfiz-Verfahren zwischen 6 und 12 Monaten dauern. Wir informieren Sie transparent über jeden Verfahrensschritt und arbeiten daran, Ihre Ansprüche so zügig wie möglich durchzusetzen.