Vertragsrecht nach türkischem Recht – Vertragsprüfung und Gestaltung mit Rechtsanwältin Seval Ocak
Willkommen bei der Ocak-Kanzlei – Ihre Kanzlei für Vertragsrecht mit Bezug zur Türkei.
Sichere, wirksame und rechtssichere Verträge sind die Grundlage jeder geschäftlichen und privaten Beziehung – besonders im internationalen Kontext. Wenn Ihre Vertragsbeziehungen einen Bezug zur Türkei haben, ist die Einhaltung des türkischen Vertragsrechts entscheidend. Ich, Rechtsanwältin Seval Ocak, unterstütze Sie mit umfassender Erfahrung bei der Erstellung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen nach türkischem Recht – direkt von Deutschland aus.
Unsere Leistungen im türkischen Vertragsrecht:
Erstellung und Prüfung von Verträgen (Deutsch/Türkisch)
Wir entwerfen und prüfen rechtssichere Verträge nach türkischem Recht – sei es im Handelsverkehr, Immobilienbereich, Familienrecht oder für Investitionen in der Türkei. Auch zweisprachige Verträge gestalten wir mit rechtlicher Präzision.
Verhandlung und rechtliche Begleitung
Ob Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag oder Handelsvertretervertrag: Wir begleiten Vertragsverhandlungen auf Türkisch und Deutsch und schützen Ihre Interessen von Anfang an.
Durchsetzung und Anfechtung von Verträgen
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche (z. B. Zahlung, Lieferung, Leistung) und vertreten Sie bei Anfechtung, Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag nach türkischem Recht – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Internationale Vertragssicherheit
Sie schließen Verträge mit Unternehmen oder Privatpersonen mit Sitz in der Türkei? Wir sorgen dafür, dass Ihre Vereinbarungen nach türkischem und internationalem Privatrecht Bestand haben.
Häufig Gestellte Fragen
Bei Verträgen mit türkischen Geschäftspartnern ist es wichtig, klar geregelte Vertragsklauseln, die anwendbare Rechtsordnung (z. B. türkisches oder deutsches Recht) sowie Gerichtsstand und Sprache eindeutig festzulegen. Auch kulturelle und formale Unterschiede im Vertragsstil spielen eine Rolle. Rechtsanwältin Seval Ocak unterstützt Sie dabei, Verträge rechtssicher zu gestalten und Ihre Interessen zu wahren – auf Deutsch und Türkisch.
Wenn vertragliche Pflichten verletzt wurden (z. B. Nichtzahlung, Lieferverzug, mangelhafte Leistung), prüfen wir, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist oder rechtliche Schritte in der Türkei eingeleitet werden müssen. Dazu gehört ggf. auch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens oder einer Zwangsvollstreckung (İcra Takibi). Rechtsanwältin Seval Ocak begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Grundsätzlich ist ein Vertrag auch dann gültig, wenn er in einer anderen Sprache (z. B. Deutsch oder Englisch) abgeschlossen wurde – solange beide Parteien den Inhalt verstanden haben und die Formvorgaben des türkischen Rechts eingehalten wurden. In vielen Fällen ist es jedoch ratsam, einen zweisprachigen Vertrag (Deutsch–Türkisch) zu erstellen, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Wir bieten Ihnen professionelle Vertragsgestaltung in beiden Sprachen an.
