Strafrecht nach türkischem Recht – Verteidigung mit internationaler Perspektive durch Rechtsanwältin Seval Ocak

Willkommen bei der Ocak-Kanzlei – Ihre Strafverteidigung im türkischen Strafrecht mit Sitz in Deutschland.

Als in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf das türkische Strafrecht verteidige ich, Rechtsanwältin Seval Ocak, Ihre Rechte in grenzüberschreitenden Strafsachen zwischen Deutschland und der Türkei – entschlossen, kompetent und mit tiefem Verständnis für beide Rechtssysteme.

Ob Ihnen ein Verfahren in der Türkei droht oder Sie bereits Beschuldigter oder Opfer in einem türkischen Strafverfahren sind – wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.

Unsere strafrechtlichen Leistungen im Überblick:

Verteidigung in türkischen Strafverfahren

Wir vertreten Sie in sämtlichen Strafverfahren nach türkischem Recht – von der polizeilichen Ermittlungsphase bis zur Gerichtsverhandlung. Auch wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, können wir Ihre Interessen in der Türkei durchsetzen und Ihre Verteidigung koordinieren.

Internationale Auslieferung und Festnahmeersuchen

Sie sind von einem internationalen Haftbefehl betroffen oder es liegt ein türkisches Auslieferungsersuchen vor? Wir prüfen die Rechtslage gründlich und vertreten Sie im Auslieferungsverfahren nach deutschem Recht.

Wirtschaftsstrafrecht und Geldwäsche (§282 TCK)

Besonders bei wirtschaftsbezogenen Straftaten wie Geldwäsche, Betrug oder Korruption ist eine präzise, rechtsvergleichende Beratung notwendig. Wir analysieren die strafrechtlichen Risiken und entwickeln gezielte Verteidigungsstrategien.

Opferschutz und Nebenklage

Auch als Opfer einer Straftat nach türkischem Recht haben Sie Anspruch auf rechtlichen Beistand. Wir begleiten Sie bei Strafanzeigen und vertreten Sie im Verfahren als Nebenkläger.

Warum Ocak-Kanzlei im türkischen Strafrecht?

  • Spezialisierte Verteidigung: Als Rechtsanwältin für türkisches Strafrecht verfüge ich über fundiertes Wissen der türkischen Strafprozessordnung (CMK) und der materiellen Vorschriften des türkischen Strafgesetzbuches (TCK).

  • Verteidigung über Grenzen hinweg: Ob in Deutschland oder in der Türkei – wir handeln effektiv und vorausschauend.

  • Zweisprachige Kommunikation: Türkisch und Deutsch fließend – für eine reibungslose und verständliche Beratung.

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Häufig Gestellte Fragen

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zum Strafrecht zusammengestellt.

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung oder Ladung zu einer Aussage aus der Türkei erhalten haben, sollten Sie keinesfalls ohne rechtliche Beratung handeln. Kontaktieren Sie umgehend eine spezialisierte Anwältin für türkisches Strafrecht. Rechtsanwältin Seval Ocak prüft für Sie, ob die Vorladung rechtmäßig ist, ob eine Aussagepflicht besteht und ob eine Vertretung vor Ort organisiert werden kann – auch wenn Sie sich in Deutschland befinden.

Ein internationaler Haftbefehl, z. B. über Interpol, kann zu einer Festnahme im Ausland führen – auch in Deutschland. In solchen Fällen prüfen wir die Rechtmäßigkeit des türkischen Haftbefehls, vertreten Sie im deutschen Auslieferungsverfahren und wehren unzulässige Auslieferungen ab. Rechtsanwältin Seval Ocak berät Sie zweisprachig und handelt schnell, um Ihre Freiheit zu schützen.

Nein, ein türkisches Strafurteil wird in Deutschland nicht automatisch anerkannt. In vielen Fällen muss ein eigenes Anerkennungsverfahren eingeleitet werden. Besonders bei Geldstrafen, Bewährungsurteilen oder beruflichen Konsequenzen ist es wichtig, die grenzüberschreitenden Auswirkungen genau zu prüfen. Wir beraten Sie individuell zu Ihrem Fall.