Gesellschaftsrecht nach türkischem Recht – Unternehmensberatung mit Weitblick von Rechtsanwältin Seval Ocak
Willkommen bei der Ocak-Kanzlei – Ihre juristische Partnerin für türkisches Gesellschaftsrecht in Deutschland.
Die Gründung, Führung und Umstrukturierung eines Unternehmens mit Bezug zur Türkei erfordert fundierte rechtliche Kenntnisse – insbesondere bei grenzüberschreitenden Konstellationen. Als in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin für türkisches Gesellschaftsrecht, unterstütze ich Sie, Rechtsanwältin Seval Ocak, zuverlässig und zweisprachig bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum türkischen Recht.
Unsere Leistungen im türkischen Gesellschaftsrecht:
Unternehmensgründung in der Türkei
Sie möchten eine Firma in der Türkei gründen (z. B. GmbH / A.Ş.)? Wir begleiten Sie von der Wahl der Gesellschaftsform bis zur Handelsregistereintragung – inklusive aller erforderlichen Vollmachten und Übersetzungen.
Vertretung von Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Für in Deutschland ansässige Unternehmer mit Geschäftsverbindungen in die Türkei bieten wir umfassende rechtliche Beratung zur Vertragsgestaltung, Compliance und Haftung nach türkischem Handelsrecht (TTK).
Gesellschafterstreitigkeiten
Wir vertreten Ihre Interessen bei Konflikten zwischen Gesellschaftern – außergerichtlich oder vor türkischen Handelsgerichten. Auch Schiedsverfahren und Mediation begleiten wir kompetent.
Umstrukturierung und Liquidation
Ob Fusion, Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Auflösung einer türkischen Firma – wir stehen Ihnen bei allen strukturellen Änderungen rechtssicher zur Seite.
Internationale Vollstreckung und Anerkennung
Wir kümmern uns um die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in der Türkei und beraten Sie zu Fragen der internationalen Rechtsdurchsetzung im Handelsrecht.
Warum die Ocak-Kanzlei?
Spezialisiert auf türkisches Gesellschaftsrecht: Als erfahrene Rechtsanwältin mit interkulturellem Know-how verstehe ich die wirtschaftlichen, sprachlichen und juristischen Herausforderungen beider Länder.
Zweisprachige Beratung: Kommunikation auf Deutsch und Türkisch – präzise, verständlich und effizient.
Strategische Begleitung: Wir beraten nicht nur juristisch, sondern begleiten Sie unternehmerisch – vorausschauend und lösungsorientiert.
Häufig Gestellte Fragen
Zunächst sollten Sie die passende Gesellschaftsform wählen – zum Beispiel eine “Limited Şirket” (Ltd. Şti.) oder eine “Anonim Şirket” (A.Ş.). Anschließend sind unter anderem ein Gesellschaftsvertrag, ein Geschäftssitz in der Türkei, ein Bankkonto und die Anmeldung beim Handelsregister erforderlich. Rechtsanwältin Seval Ocak begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen nach türkischem Handelsrecht erfüllt werden – auch aus dem Ausland.
Gesellschafterstreitigkeiten sind häufig komplex und können existenzbedrohend für das Unternehmen sein. Je nach Gesellschaftsform gelten unterschiedliche Regelungen im türkischen Handelsgesetz (TTK). In vielen Fällen können Konflikte außergerichtlich durch Mediation oder anwaltliche Verhandlungen gelöst werden. Sollte ein Gerichtsverfahren nötig sein, vertritt Sie Rechtsanwältin Seval Ocak vor den zuständigen türkischen Handelsgerichten oder koordiniert die Vertretung vor Ort.
Nein, das ist in vielen Fällen nicht notwendig. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann Rechtsanwältin Seval Ocak Sie vollständig vertreten – sei es bei der Unternehmensgründung, bei Handelsregisterverfahren oder in gerichtlichen Auseinandersetzungen. So sparen Sie Zeit, Reisekosten und bürokratischen Aufwand.
