Familienrecht nach türkischem Recht – Ihre erfahrene Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Seval Ocak
Willkommen bei der Ocak-Kanzlei – Ihre Kanzlei für türkisches Familienrecht in Deutschland.
Als in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf das türkische Familienrecht berate und vertrete ich, Rechtsanwältin Seval Ocak, Mandantinnen und Mandanten umfassend in allen familienrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zur Türkei.
Ehen, Scheidungen, Sorgerecht oder Unterhaltsfragen – insbesondere bei binationalen Familien oder bei rechtlichen Verbindungen zwischen Deutschland und der Türkei – stellen besondere Anforderungen an juristische Beratung. Genau hier setzen wir an.
Unsere familienrechtlichen Leistungen im Überblick:
Scheidung nach türkischem Recht
Sie leben in Deutschland, sind türkischer oder deutscher Staatsbürger oder haben eine Ehe in der Türkei geschlossen? Wir begleiten Sie kompetent durch das gesamte Scheidungsverfahren gemäß türkischem Recht – auch wenn Sie sich in Deutschland aufhalten.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Insbesondere bei grenzüberschreitenden Familien ist das Sorgerecht (velayet) oft komplex. Wir setzen uns für Ihre Rechte als Elternteil ein – im besten Interesse des Kindes.
Unterhalt und Vermögensausgleich
Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf nüfus nafakası (Ehegattenunterhalt) oder çocuk nafakası (Kindesunterhalt) nach türkischem Recht – inklusive der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen.
Internationale Anerkennung von Urteilen
Sie benötigen die Anerkennung einer türkischen Scheidung in Deutschland (tanıma ve tenfiz) oder möchten ein deutsches Urteil in der Türkei vollstrecken lassen? Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Häufig Gestellte Fragen
Ja, das ist möglich. Wenn Sie türkische Staatsbürgerin oder Staatsbürger sind oder Ihre Ehe nach türkischem Recht geschlossen wurde, können Sie sich auch in Deutschland nach türkischem Familienrecht scheiden lassen. In solchen Fällen unterstützt Sie Rechtsanwältin Seval Ocak mit ihrer Expertise im türkischen Recht und begleitet Sie durch den gesamten Scheidungsprozess – auch ohne physische Anwesenheit in der Türkei.
Internationale Sorgerechtsfragen sind besonders sensibel und oft komplex. Entscheidend ist, welches Recht Anwendung findet und wo sich das Kind gewöhnlich aufhält. Rechtsanwältin Seval Ocak prüft im Einzelfall, ob deutsches oder türkisches Recht gilt, und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich tragfähige und kindgerechte Lösung – sowohl bei velayet (elterlicher Sorge) als auch bei Umgangsregelungen.
Ja, unbedingt. Eine in der Türkei ausgesprochene Scheidung wird in Deutschland nicht automatisch anerkannt. Sie benötigen ein Anerkennungsverfahren (tanıma) beim zuständigen Oberlandesgericht. Ohne diese Anerkennung gelten Sie in Deutschland weiterhin als verheiratet. Rechtsanwältin Seval Ocak übernimmt für Sie das komplette Verfahren, einschließlich der Beschaffung und Übersetzung notwendiger Unterlagen.
