Ehe und Scheidung im türkischen Recht
Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch ist die Ehe eine rechtlich geschützte Institution. Kommt es jedoch zum Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft, sieht das Gesetz verschiedene Scheidungsgründe vor (z. B. unüberwindbare Zerrüttung, Untreue, Gewalt).
Eine Scheidung kann entweder einvernehmlich oder streitig erfolgen. Dabei entscheidet das Familiengericht über die Auflösung der Ehe sowie über Fragen wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht für Kinder.
Anerkennung und Vollstreckung (Tanıma und Tenfiz)
Viele unserer Mandanten leben in Deutschland, sind aber nach türkischem Recht verheiratet oder geschieden. Damit eine im Ausland (z. B. Deutschland) ausgesprochene Scheidung auch in der Türkei wirksam ist, ist ein gerichtliches Verfahren in der Türkei erforderlich:
Tanıma (Anerkennung): Ein ausländisches Scheidungsurteil wird von den türkischen Gerichten offiziell anerkannt.
Tenfiz (Vollstreckung): Wenn das ausländische Urteil nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt werden soll (z. B. wegen Unterhaltsansprüchen), bedarf es eines gesonderten Tenfiz-Verfahrens.
Ohne dieses Verfahren gilt eine Scheidung, die in Deutschland erfolgt ist, in der Türkei rechtlich nicht als vollzogen
Internationale Bedeutung für Betroffene
Für Betroffene bedeutet dies: Wer in Deutschland geschieden ist, muss dennoch in der Türkei ein Tanıma- und ggf. Tenfizverfahren durchführen lassen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Dies betrifft vor allem:
Neue Eheschließungen in der Türkei (ohne Tanıma/Tenfiz nicht möglich),
Erb- und Vermögensfragen,
Kindesunterhalt und Sorgerechtsentscheidungen.
Das türkische Familienrecht stellt somit sicher, dass internationale Sachverhalte eindeutig geregelt sind. Mit anwaltlicher Unterstützung lässt sich dieser Weg klar und erfolgreich gestalten.
“Gerechtigkeit in der Familie ist die Grundlage des Friedens.”Ocak kanzlei


