Ermittlungsverfahren und Strafverfolgung
Das türkische Strafrecht sieht ein zweistufiges Verfahren vor:
Ermittlungsverfahren (Soruşturma): Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. In dieser Phase können bereits Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder auch ein Haftbefehl angeordnet werden.
Hauptverfahren (Kovuşturma): Kommt es zu einer Anklage, entscheidet das zuständige Strafgericht über Schuld oder Unschuld und verhängt gegebenenfalls eine Strafe.
Gerade in der Ermittlungsphase ist die anwaltliche Vertretung entscheidend, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren.
Haftbefehl und internationale Dimension
Viele Mandanten erfahren erst durch eine Einreise in die Türkei oder über Konsulate, dass ein Haftbefehl gegen sie vorliegt. Wichtig zu wissen:
Ein türkischer Haftbefehl kann zu einer sofortigen Festnahme führen.
In bestimmten Fällen arbeiten die türkischen Behörden auch mit Interpol-Fahndungen oder internationalen Auslieferungsersuchen.
Betroffene, die in Deutschland leben, müssen daher besonders darauf achten, ob Verfahren gegen sie in der Türkei anhängig sind.
- Ein frühzeitiges anwaltliches Einschreiten kann oft erreichen, dass der Haftbefehl aufgehoben oder in eine mildere Maßnahme (z. B. Meldeauflagen) umgewandelt wird.
Rechte und Verteidigungs-möglichkeiten
Das türkische Strafrecht garantiert Beschuldigten grundsätzlich faire Verfahren, dennoch ist eine aktive Verteidigung notwendig:
Recht auf anwaltliche Vertretung von Beginn an,
Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen,
Anträge auf Haftprüfung oder Haftverschonung,
Verteidigung in der Hauptverhandlung, ggf. mit Beweisanträgen.
Für im Ausland lebende Mandanten bedeutet dies: Auch wenn ein Verfahren in der Türkei läuft, kann ein Anwalt vor Ort wirksam tätig werden und die Interessen vertreten. In vielen Fällen lassen sich durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Gerichten unnötige Festnahmen oder lange Haftzeiten vermeiden.


