Das System der gesetzlichen Erbfolge (Zümre-System
Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch gilt im Erbrecht das sogenannte Zümre-System (Verwandtschaftsgruppen-System). Dabei wird der Erblasser zusammen mit seinen Abkömmlingen (Kinder, Enkelkinder usw.) in einer Zümre betrachtet.
Auch in der Schweiz und in Deutschland wird dieses System angewandt.
Innerhalb des Zümre-Systems gilt: Solange Abkömmlinge vorhanden sind, treten andere Verwandte zurück.
Das bedeutet: Kinder, Enkelkinder oder Urenkel des Verstorbenen haben Vorrang und schließen entferntere Verwandte von der Erbfolge aus.
Arten der Erbfolge
Das türkische Recht unterscheidet zwei grundlegende Formen der Erbfolge:
Gesetzliche Erbfolge (Kanuni Mirasçılık):
Verwandtschaft (Kan-Bindung): Blutsverwandte wie Kinder, Eltern, Geschwister.
Eheliche Bindung (Akdi-Bindung): Der überlebende Ehegatte.
Staatsangehörigkeit (Uyruk-Bindung): Der türkische Staat kann als letzter gesetzlicher Erbe eintreten, wenn keine anderen Erben vorhanden sind.
Gewillkürte Erbfolge (Mansup / İradi Mirasçılık):
Hier entscheidet der Erblasser selbst durch letztwillige Verfügungen, wie sein Vermögen verteilt wird.
Beispiele: Testament (Vasiyetname) oder Erbvertrag (Miras Mukavelesi).
Verteilung und Übergang des Nachlasses
Ein entscheidender Grundsatz im türkischen Erbrecht lautet:
👉 Maßgeblich ist stets das Recht, das zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers in Kraft war.
Das bedeutet: Stirbt jemand im Jahr 2025, wird die Erbteilung nach dem 2025 gültigen Türkischen Zivilgesetzbuch vorgenommen.
Unter „Veraset und Übergang“ (Veraset İntikali) versteht man den rechtlichen Vorgang, bei dem das Vermögen des Erblassers auf die Erben übertragen und unter ihnen aufgeteilt wird. Dies geschieht entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund eines Testaments/Erbvertrages.


